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Blitzschutz

Obwohl das Gesetz für die meisten privaten Wohnbauten keinen Blitzschutz vorsieht, ist diese Form von Vorbeugen aber mehr als sinnvoll...

Moderne Blitzschutzanlagen bieten grösstmöglichen Schutz, weil sie den Blitz aussen am Gebäude ableiten. Voraussetzung ist aber, dass Blitzschutzsysteme fachgerecht installiert und gewartet werden.

Welche Bauten müssen zwingend Blitzschutzsysteme aufweisen?

Blitzschutzanlagen sind von Gesetzes wegen Pflicht bei:

  • Räumen, welche von mehr als 300 Personen belegt werden.
  • Gebäuden, die Personen beherbergen, z. B. Spitäler, Heime, Hotels.
  • Hohen Bauten wie Hochhäuser, Hochkamine oder Türme.
  • Bei Öffentlichen Gebäuden
  • Grösseren landwirtschaftlichen sowie gewerblichen Gebäuden (mehr als 3000 m3) 

Schutz bei privaten Wohnbauten

  • Die fehlenden gesetzlichen Vorschiften für private Wohnbauten führen dazu, dass in der Schweiz über 90% der Gebäude keinen Blitzschutz aufweisen.
  • Die kantonalen Gebäudeversicherungen bieten jedoch kostenlose Beratungen zum Thema Blitzschutz an. Darüber hinaus werden in den meisten Kantonen bei freiwillig erstellten Blitzschutzanlagen von den Versicherern Beiträge an die Installationskosten geleistet – sei es in Form einer Übernahme von bis zu 50% der Kosten oder von Prämienreduktionen.
  • Die Beiträge werden sowohl bei Neubauten als auch bei nachträglichen Installationen ausgerichtet. Die Anlage muss aber von einem Fachmann ordnungsgemäss erstellt und von einem unabhängigen Sachverständigen abgenommen werden.
Ausserer Blitzschutz mit allen notwendigen anschlüssen

Vorgehen bei einer Blitzschutzanlage

  1. Fangleiter: Kupferdrähte auf dem Dach fangen den Blitz ein.
  2. Ableitungen: Kupferdrähte und leitfähige Gebäudeteile (Ablaufrohre, Blechverkleidungen, Stahlstützen usw.) leiten den elektrischen Strom zur Erdung.
  3. Erdungen: Es gibt zwei Arten, (die Energie) den Blitzstrom in den Boden zu führen: Entweder eine Ringleitung aus Kupferdraht, verlegt in ca. 70 cm Tiefe um das ganze Haus, oder ein einbetoniertes Stahlband im Gebäudefundament.
  4. Innerer Blitzschutz: Verbindung aller Metallteile im Gebäudeinnern (Wasserleitungen, Gas- und Heizungsrohre) und elektrischen Installationen (Potenzialausgleich) mit dem äusseren Blitzschutz. Sinnvolle Ergänzung ist der Einbau eines Überspannungsschutzes für empfindliche Geräte wie Fernseher, Computer, Haustechniksteuerungen, usw.